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Beratung

Für alle Fragen zu Erziehung, Entwicklung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung ist das SFZ München Mitte 1 kompetenter Ansprechpartner.

Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfüllen ihre Schulpflicht durch den Besuch der allgemeinen Schule oder der Förderschule. Die Erziehungsberechtigten entscheiden an welchem schulischen Lernort ihr Kind unterrichtet werden soll. (Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz Art.41, Abs.1)

Gerne unterstützen wir Erziehungsberechtigte mit einer ergebnisoffenen Beratung in diesem Entscheidungsprozess. Wir helfen auch bei der Kontaktaufnahme zu weiteren Beratungsstellen und Therapieeinrichtungen sowie anderen Schulen.

Genauere Informationen finden Sie hier (PDF, 634 kB) oder bei der Schulleitung.